Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB) - Stützpunkte



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

„Silvius Fussball Schule Stützpunkttraining“

 


 



  1. Vertragsgegenstand und Dauer

Dieser Vertrag berechtigt, dass das SFS-TeamMitglied an den festgelegten Trainingstagen beim SFS-Team­ und Stütz-punkttraining der Silvius Fussball Schule SFS auf den zur Verfügung gestellten Trainingsgeländen teilnehmen darf.


(1) Der Vertrag tritt mit dem Beginn der Teilnahme des Mitglieds an der Fußballschule in Kraft und endet nach schriftlicher Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit.

(2) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Vertrags-/Teilnahmebeginn und endet, wenn der Vertrag gemäß den Regelungen in § 3 gekündigt wird.

(3) Monat August: Für den Monat August wird kein Mitgliedsbeitrag abgebucht. Im Falle einer Kündigung wird dieser Monat bei der Berechnung der Mitgliedschaftsdauer nicht berücksichtigt.

(4) Eine Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Laufzeit erfolgen, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch.

Gegenstand dieses Vertrags ist die Teilnahme des Mitglieds an regelmäßig stattfindenden Trainings-/Kurseinheiten, wie in § 2 beschrieben.


 


 

§ 2 Trainingsumfang und -zeiten

(1) Das Mitglied nimmt einmal wöchentlich an einem Training mit einer Dauer von 90 Minuten teil.

(2) Die Trainingszeiten und der -ort werden vom SFS festgelegt und dem Mitglied vor Beginn mitgeteilt.

(3) Änderungen der Trainingszeiten oder -orte aus organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Mitglied zumutbar sind. 

 





§ 3 Mitgliedsbeitrag und Zahlungsbedingungen

  1. Dieser Vertrag wird für eine befristete Laufzeit von wahlweise 3, 6 oder 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag umfasst ein Training pro Woche mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten. 
  2. Für die Teilnahme ist ein monatlicher Beitrag in folgender Höhe zu entrichten (jeweils einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer):

• bei einer Laufzeit von 3 Monaten:   180,00 € pro Monat

• bei einer Laufzeit von 6 Monaten:   160,00 € pro Monat

• bei einer Laufzeit von 12 Monaten: 150,00 € pro Monat


(3) Der erste Monatsbeitrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung fällig. Ab dem zweiten Monat ist der Beitrag jeweils zum 1. des Monats im Voraus zu zahlen.

(4) Im Monat August findet kein Training statt; der Monat ist beitragsfrei und wird nicht auf die Vertragslaufzeit angerechnet.

(5) Nichtteilnahme an Trainingsstunden entbindet nicht von der Zahlungspflicht.Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(6) die Zahlung sind zu leisten an: Silvius Fussball Schule SFS, Kontonummer: 33 9,5 3,607 BLZ: 6729 2200 Volksbank Kraichgau. Eine Einzugsermächtigung wird separat der Service Fußballschule SFS erteilt.




Die Zahlung sind zu leisten an: 

                                               

Silvius Fussball Schule, SFS

IBAN : DE08672922000033953607

BIC : GENODE61WIE

Volksbank Kraichgau

Verwendungszweck: Name……… Stützpunkt…………drei, sechs oder zwölf Monate

 

Als Verwendungszweck sollte der Name des teilnehmenden Kindes, der Stützpunktname

(z.B.: Stützpunkt Hassloch) und der Zeitraum eingetragen werden.                                                                                                             

Eine Einzugsermächtigung wird separat der SFS, Silvius Fussball Schule erteilt.



§ 4 Ermächtigung zum Lastschrifteinzug

(1) Das Mitglied ermächtigt die Silvius Fußball Schule SFS, die monatlichen Mitgliedsbeiträge mittels Lastschriftverfahren einzuziehen.

(2) Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug ist widerruflich.

Bitte ankreuzen: 

☐ Ich ermächtige die Silvius Fußball Schule, die von mir zu entrichtenden Zahlungen durch Lastschriftverfahren einzuziehen.



§ 5 Kündigung und Vertragsbeendigung

(1) Die Mitgliedschaft kann jederzeit unter Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Eine Kündigung muss schriftlich an die Adresse der Silvius Fußballschule, Pestalozzistraße 15, 67112 Mutterstadt, gesendet werden. Kündigungen auch (per E-Mail möglich).

(3) Im Falle der Kündigung nach Ablauf der ersten Vertragsdauer (3, 6 oder 12 Monate) verlängert sich der Vertrag um jeweils drei, sechs oder zwölf weiteren Monaten, sofern keine rechtzeitige Kündigung erfolgt ist.

(4) Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.



§ 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(1) Die AGB der Silvius Fußball Schule SFS, die dieser Vertrag ausdrücklich bezieht, sind Bestandteil dieses Vertrages und werden dem Mitglied zusammen mit diesem Vertrag zur Verfügung gestellt (siehe Anlage).

(2) Änderungen der AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Mitglieds.

(3) Die Anmeldung erfolgt schriftlich über den Mitgliedsvertrag und ist verbindlich. Mit der Unterschrift erkennt das Mitglied die AGB an.

  • Leistungen 

Die SFS, Siviu´s- Fussball-Schule gewährt dem Mitglied folgende Leistungen: 

  • Teilnahme am Training unter Anleitung von qualifizierten Übungsleitern bzw. Trainer (Theorie und Praxis) - Nutzung der Trainingsanlagen, Umkleidekabinen und Trainingsmaterial. 



  • Teilnahme und Verhalten

Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen erfolgt eigenverantwortlich. Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten.



  • Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr ist gemäß den vertraglich vereinbarten Zahlungsmodalitäten zu leisten.



  • Versäumnis und Ausfall

Versäumte Termine können nicht nachgeholt werden. Bei krankheitsbedingtem Ausfall des Anbieters werden Ersatztermine angeboten.



  • Kündigung

Dieser Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen schriftlich zum Ende der Vertrags- Laufzeit gekündigt werden.Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 3 / 6 oder 12 Monate. Sollte das SFS-Team an einen anderen Standort verlegt werden, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht ab Bekanntgabe der Änderung mit einer Frist von 14 Tagen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung muss schriftlich an die Adresse der Silvius Fußballschule, Pestalozzistraße 15, 67112 Mutterstadt, gesendet werden. Kündigungen auch (per E-Mail möglich).Die Kündigung richtet sich nach den vertraglichen Regelungen.



  • Versicherungsschutz 

Jeder Teilnehmer muss für Verletzungen oder Erkrankungen während der Trainingszeit durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten abgesichert sein. Der /die Erziehungsberechtigte versichert, dass das Kind sportlich voll belastbar ist und keine Medikamente einnimmt. Für die Hin- und Rückfahrt zum Sportgelände tragen die Eltern die Verantwortung für das Kind. Während des Trainings gilt eine Haftpflichtversicherung von der Fußballschule. 


  • Haftung 

Die SFS, Silviu´s-Fussball-Schule übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände. Für Schäden, die der 
Kursteilnehmer verursacht ist die Privathaftpflichtversicherung des jeweiligen Erziehungsberechtigten zuständig. 


  • Ausschluss 

Sollte sich der Teilnehmer den Anweisungen der Trainer / Betreuer widersetzen oder sich in unzumutbarer 
Weise gegenüber anderen Kursteilnehmern und Verantwortlichen verhalten, so kann ihn die SFS, Silvius Fussball Schule vom Stützpunkt ausschließen. Geleistete Zahlungen können nicht mehr zurück gefordert werden. 


  • Foto- und Filmaufnahmen 

Die SFS, Silviu´s-Fussball-Schule darf Foto- und Filmaufnahmen des Teilnehmers für Video- / Spielanalysen oder auch für Werbezwecke oder andere PR- Maßnahmen im Internet und Printbereich honorarfrei veröffentlichen. 



  • Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten 

Meine Tochter/ mein Sohn ist von mir angewiesen worden, den Anweisungen der Kursleiter / Trainer Folge zu leisten. 

Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass meine Tochter/ mein Sohn körperlich gesund und voll belastbar ist.

Darüber hinaus versichere ich, dass mein Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet. 

Eine Informationspflicht besteht sowohl vor Antritt des Kurses, als auch wenn der Fall nach der Anmeldung eintritt. 
Eine Informationspflicht besteht ebenfalls für leichte Erkrankungen oder Allergien, Hitzeempfindlichkeit oder bei Einnahme von Medikamenten.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Tochter/ mein Sohn bei kleineren Verletzungen von den jeweiligen Kursleitern / Trainern versorgt werden darf. Bei schwereren Verletzungen ist der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass die Kursleitung ärztlichen Rat hinzu zieht. 



  • Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Wirkung oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An Stelle der unwirksam- oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessenen Regelung treffen, die soweit rechtlich möglich, dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten. 




§ 6 Sonstige Bestimmungen

(1) Der Vertrag tritt mit der Unterschrift des Mitglieds und der Silvius Fußball Schule in Kraft.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine neue, rechtlich wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 

Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Einwilligung des Mitglieds.

Hausordnung

1. Das Training beginnt pünktlich – bitte sei 5 Minuten vor Beginn vor Ort.

2. Respektvoller und rücksichtsvoller Umgang unter allen Teilnehmer:innen ist Pflicht.

3. Die Räume sind sauber zu hinterlassen; Getränke und persönliche Gegenstände bitte mitnehmen.

4. Die Nutzung von Handys ist während der Trainingseinheit nicht gestattet.

5. Eltern/Begleitpersonen warten bitte außerhalb des Trainingsbereichs.

Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Anbieter vor, Teilnehmer:innen vom Kurs auszuschließen.



§ 7 Schlussbestimmungen

§ (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

  (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.






Mutterstadt Stand 10/2025