AGB Stützpunkte

Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB) - Stützpunkte

1. Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag berechtigt, dass das SFS-TeamMitglied an den festgelegten Trainingstagen beim SFS-Team­ und Stütz-punkttraining der Silvius Fussball-Schule auf den zur Verfügung gestellten Trainingsgeländen teilnehmen darf.

 

 

2. Vertragsdauer

Dieser Vertrag wird für den Zeitraum von 24 Monaten ab Vertrags/Teilnahmebeginn beschlossen.

 

 

3. Mitgliedsbeitrag

Für diesen Vertrag, mit einer befristeten Laufzeit (6 oder 24 Monate), ist für 1x Training pro Woche a/90 Minuten ein Beitrag in Höhe von 110,00 Euro (24 Monaten) bzw. 130€ (6 Monaten) und 2x Training pro Woche 195,00  (24 Monaten) Euro pro Monat inkl. Mwst. zu entrichten. Der erste Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift zur Zahlung fällig. Für die Folgemonate ist der Beitrag jeweils zum 1. des Monats zur Zahlung fällig.

Aufgrund von Sommerferien Monat August (beitragsfrei) wird nicht abgebucht daher im Fall einer Kündigung wird auch nicht berücksichtigt. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

Die Zahlung sind zu leisten an: 

                                               

Silvius Fussball Schule - SFS

IBAN : DE08672922000033953607

BIC : GENODE61WIE

Volksbank Kraichgau

Verwendungszweck: Name……… Stützpunkt…………24 Monate

 

Als Verwendungszweck sollte der Name des teilnehmenden Kindes, der Stützpunktname

(z.B.: Stützpunkt Hassloch) und der Zeitraum eingetragen werden.                                                                                                             

Eine Einzugsermächtigung wird separat der SFS, Silviu·s-Fussball-Schule erteilt.

 

 

4. Kündigung

Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Ende der Vertrags- Laufzeit gekündigt werden.Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Sollte das SFS-Team an einen anderen Standort verlegt werden, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht ab Bekanntgabe der Änderung mit einer Frist von 14 Tagen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Für eine von beiden Seiten vereinbarte Zahlpause aus wichtigem Grund, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um den entsprechenden Zeitraum automatisch.

 

 

5. Leistungen

Die SFS, Sivius Fussball-Schule gewährt dem Mitglied folgende Leistungen:

- Teilnahme am Training unter Anleitung von qualifizierte Übungsleitern bzw. Trainern (Theorie und Praxis)                         

- Nutzung der Trainingsanlagen, Umkleidekabinen und Trainingsmaterial.

 

 

6. Versicherungsschutz

Jeder Teilnehmer muss für Verletzungen oder Erkrankungen während der Trainingszeit durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten abgesichert sein.               

Der /die Erziehungsberechtigte/n versichert , dass das Kind sportlich voll belastbar ist und keine Medikamente einnimmt. Für die Hin- und Rückfahrt zum Sportgelände tragen die Eltern die Verantwortung für das Kind. Während des Trainings gilt eine Haftpflichtversicherung von der Fußballschule.

 

 

7. Haftung

Die SFS. Silvius Fussball Schule - SFS übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände. Für Schäden, die der Kursteilnehmer verursacht ist die Privathaftpflichtversicherung des jeweiligen Erziehungsberechtigten zuständig.

 

 

8. Ausschluss

Sollte sich der Teilnehmer den Anweisungen der Trainer / Betreuer widersetzen oder sich in unzumutbarer Weise gegenüber anderen Kursteilnehmern und Verantwortlichen verhalten, so kann ihn die SFS. Silvius Fussball Schule vom Stützpunkt ausschließen.     

Geleistete Zahlungen können nicht mehr zurückgefordert werden.

 

 

9. Foto- und Filmaufnahmen

Die SFS, Silviu's-Fussball-Schule darf Foto- und Filmaufnahmen des Teilnehmers für Video- / Spielanalysen oder auch für Werbezwecke oder andere PR- Maßnahmen im Internet und Printbereich honorarfrei veröffentlichen.

 

 

10. Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigte/n

Meine Tochter/ mein Sohn ist von mir angewiesen worden , den Anweisungen der Kursleiter / Trainer Folge zu leisten. Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass meine Tochter/ mein Sohn körperlich gesund und voll belastbar ist. Darüber hinaus versichere ich, dass mein Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht besteht sowohl vor Antritt des Kurses, als auch wenn der Fall nach der Anmeldung eintritt. Eine Informationspflicht besteht ebenfalls für leichte Erkrankungen oder Allergien, Hitzeempfindlichkeit oder bei Einnahme von Medikamenten. Ich bin damit einverstanden, dass meine Tochter/ mein Sohn bei kleineren Verletzungen von den jeweiligen Kursleitern / Trainern versorgt werden darf. Bei schwereren Verletzungen ist der Erziehungsberechtigte einverstanden, dass die Kursleitung ärztlichen Rat hinzuzieht.

 

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Wirkung oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An Stelle der unwirksam- oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessenen Regelung treffen, die soweit rechtlich möglich, dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.

 

Dannstadt-Schauernheim, Stand 12/2023


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