Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB) - Camp



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

„Silvius Fussball Schule Camps“

 




1. Buchung/Vertragsabschluß

       
 Veranstalter des Camps ist die „Silvius Fussball Schule SFS“. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, über die Homepage oder per E-Mail erfolgen. Das Mindestalter beträgt 6 Jahre, das Höchstalter 15 Jahre. Bitte das entsprechende Camp auswählen und alle notwendigen Angaben machen. Der Vertrag kommt mit einer erfolgreichen Anmeldebestätigung zustande.

 


2. Leistungsumfang

   
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Internetseite www.silviu-fussball-schule.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals (Trainer/Übungsleiter) vor Ort.


 

3. Zahlungsinformationen


Der Rechnungsbetrag wird nach der Buchung Vorkasse(Überweisung) fällig. Barzahlungen sind am ersten Camptag auch möglich. Bei Übernachtungscamp ist lediglich die Bezahlung per Vorkasse (Überweisung) möglich. Sollte die Zahlung nicht bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Camps überwiesen worden sein, wird die Teilnahme storniert. Nach Eingang des Anmeldeformulars ist das Kind automatisch angemeldet. Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung.


Die Zahlung per Vorkasse(Überweisung) ist auf folgendes Konto zu überweisen:


SFS - Silvius Fussball-Schule

IBAN : DE08672922000033953607

BIC: GENODE61WIE

Volksbank Kraichgau

Verwendungszweck: Name……… Camp…………

 

Als Verwendungszweck sollte der Name des teilnehmenden Kindes, der Camp name

(z.B.: Camp Hassloch) und der Zeitraum eingetragen werden.


 

4. Rücktritt und Kündigung durch die Silvius Fußball Schule SFS


Die Fußballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

A) Wenn bei witterrungsbedingten Umständen die zur Gefährdung der Teilnehmer führt.
B)  Wenn der Teilnehmer die Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Silvius Fußball Schule nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Nach einer Kündigung besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung des Camp Betrages.


 

4.1 Stornierungen von Camps / Übernachtungscamps

 

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ist Silvius Fussball Schule berechtigt, Storno- bzw. Ausfallgebühren, bezogen auf den Angebotspreis für Veranstaltungen, wie folgt zu berechnen:


Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Campbeginn werden 30,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Campbeginn werden 40% des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der letzten zwei Wochen vor Campbeginn abgesagt, sind 60% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Übernachtungscamps 7 Tage vor Beginn werden 80% Prozent fällig.

Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.


 

5. Haftung

Wegen Wetter- oder sonstig bedingten Ausfällen der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme der Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen übernimmt die Silvius Fussball Schule SFS keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung des Camps und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.

 


6. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muß eine Kranken- und Haftpflichtversicherung über die Eltern abgeschlossen haben. Die direkte An- und Abfahrt, sowie Verletzungen und eventuelle Schäden während der Trainingszeit sind durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten abgesichert.



  • Versicherungsschutz 

Jeder Teilnehmer muss für Verletzungen oder Erkrankungen während der Trainingszeit durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten abgesichert sein. Der /die Erziehungsberechtigte versichert, dass das Kind sportlich voll belastbar ist und keine Medikamente einnimmt. Für die Hin- und Rückfahrt zum Sportgelände tragen die Eltern die Verantwortung für das Kind. Während des Trainings gilt eine Haftpflichtversicherung von der Fußballschule. 


 

7. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

Über gesundheitliche Beeinträchtigung eines Teilnehmers oder die Einnahme von Medikamenten muss die Campleitung im Vorfeld informiert worden sein.

 


8. Foto- und Filmrechte

Mit der Anmeldung erklären Sie sich dazu bereit, daß wir Fotos/Videos Ihres Kindes im Rahmen der Fussballschule für unsere Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien (Internet usw.) honorarfrei verwenden dürfen.

 


9. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.



  • Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten 

Meine Tochter/ mein Sohn ist von mir angewiesen worden, den Anweisungen der Kursleiter / Trainer Folge zu leisten. 

Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass meine Tochter/ mein Sohn körperlich gesund und voll belastbar ist.

Darüber hinaus versichere ich, dass mein Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet. 

Eine Informationspflicht besteht sowohl vor Antritt des Kurses, als auch wenn der Fall nach der Anmeldung eintritt. 
Eine Informationspflicht besteht ebenfalls für leichte Erkrankungen oder Allergien, Hitzeempfindlichkeit oder bei Einnahme von Medikamenten.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Tochter/ mein Sohn bei kleineren Verletzungen von den jeweiligen Kursleitern / Trainern versorgt werden darf. Bei schwereren Verletzungen ist der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass die Kursleitung ärztlichen Rat hinzu zieht. 



  • Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Wirkung oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An Stelle der unwirksam- oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessenen Regelung treffen, die soweit rechtlich möglich, dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten. 





Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Einwilligung des Mitglieds.

Hausordnung

1. Das Training beginnt pünktlich – bitte sei 5 Minuten vor Beginn vor Ort.

2. Respektvoller und rücksichtsvoller Umgang unter allen Teilnehmer:innen ist Pflicht.

3. Die Räume sind sauber zu hinterlassen; Getränke und persönliche Gegenstände bitte mitnehmen.

4. Die Nutzung von Handys ist während der Trainingseinheit nicht gestattet.

5. Eltern/Begleitpersonen warten bitte außerhalb des Trainingsbereichs.

Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Anbieter vor, Teilnehmer:innen vom Kurs auszuschließen.




 


  Mutterstadt, Stand 10/2025