AGB CAMP

Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB) - Stützpunkte

1. Buchung/Vertragsabschluß

       
Veranstalter des Camps ist die „Silviu`s Fussball Schule“. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, über die Homepage oder per E-Mail erfolgen. Das Mindestalter beträgt 6 Jahre, das Höchstalter 16 Jahre. Bitte das entsprechende Camp auswählen und alle notwendigen Angaben machen. Der Vertrag kommt mit einer erfolgreichen Anmeldebestätigung zustande.

 

2. Leistungsumfang

   
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Internetseite www.silviu-fussball-schule.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals (Trainer/Übungsleiter) vor Ort.

 

3. Zahlungsinformationen


Der Rechnungsbetrag wird nach der Buchung Vorkasse(Überweisung) fällig. Barzahlungen sind am ersten Camptag auch möglich. Bei Übernachtungscamp ist lediglich die Bezahlung per Vorkasse (Überweisung) möglich. Sollte die Zahlung nicht bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Camps überwiesen worden sein, wird die Teilnahme storniert. Nach Eingang des Anmeldeformulars ist das Kind automatisch angemeldet. Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung.

Die Zahlung per Vorkasse(Überweisung) ist auf folgendes Konto zu überweisen:

 

Silvius Fussball Schule - SFS

IBAN : DE08672922000033953607

BIC: GENODE61WIE

Volksbank Kraichgau

Verwendungszweck: Name……… Camp…………

 

Als Verwendungszweck sollte der Name des teilnehmenden Kindes, der Camp name

(z.B.: Camp Hassloch) und der Zeitraum eingetragen werden.
 

4. Rücktritt und Kündigung durch die Silviu`s Fußball Schule


Die Fußballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

A) Wenn bei witterrungsbedingten Umständen die zur Gefährdung der Teilnehmer führt.
B)  Wenn der Teilnehmer die Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Silviu`s Fußball Schule nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Nach einer Kündigung besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung des Camp Betrag.

 

4.1 Stornierungen von Camps / Übernachtungscamps

 

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ist Silviu´s Fussball Schule berechtigt, Storno- bzw. Ausfallgebühren, bezogen auf den Angebotspreis für Veranstaltungen, wie folgt zu berechnen:


Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Camp beginn werden 40,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Camp beginn werden 50% des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der letzten zwei Wochen vor Camp beginn abgesagt, sind 80% der Teilnahmegebühr zu entrichten.             

Bei Übernachtungscamps 7 Tage vor Beginn werden 90% Prozent fällig.

Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

 

5. Haftung

 

Wegen Wetter- oder sonstig bedingten Ausfällen der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme der Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen übernimmt die Silvius Fussball Schule - SFS  keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung des Camps und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.

 

6. Versicherungen


Jeder Teilnehmer muß eine Kranken- und Haftpflichtversicherung über die Eltern abgeschlossen haben. Die direkte An- und Abfahrt, sowie Verletzungen und eventuelle Schäden während der Trainingszeit sind durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten abgesichert.

 

7. Medizinische Versorgung


Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

Über gesundheitliche Beeinträchtigung eines Teilnehmers oder die Einnahme von Medikamenten muss die Campleitung im Vorfeld informiert worden sein.

 

8. Foto- und Filmrechte

 

Mit der Anmeldung erklären Sie sich dazu bereit, daß wir Fotos/Videos Ihres Kindes im Rahmen der Fussballschule für unsere Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien (Internet usw.) honorarfrei verwenden dürfen.

 

9. Sonstiges


Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Harthausen, Stand 5/2022


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